Google könnte vor Weihnachten ein größeres Suchranking-Update vorbereiten

Autor: SEO-Cloud Redaktion

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Kategorie: SEO-News und Updates

Zusammenfassung: Google könnte vor Weihnachten ein größeres Ranking-Update starten; erwartet werden stärkere Signale für Qualität, Nutzerzufriedenheit, Authentizität und vielfältige Inhalte.

Google könnte noch vor der Weihnachtszeit ein größeres Suchranking-Update vorbereiten

Google hat bislang kein neues Core-Update angekündigt. Nach einer Analyse von Roger Montti, die am 5. Oktober 2026 im Search Engine Journal vorgestellt wurde, sprechen jedoch mehrere Hinweise für eine mögliche größere Änderung am Suchranking noch vor Ende der Weihnachtszeit.

Als Grundlage nennt Montti ein wiederkehrendes saisonales Muster, aktuelle Änderungen an Googles Richtlinien für hilfreiche Inhalte und ein derzeit laufendes zweiwöchiges Spam-Update. Für Betreiber von Onlineshops und Websites sei die Entwicklung deshalb relevant, auch wenn eine offizielle Bestätigung durch Google noch aussteht.

Google veröffentlicht laut der Quelle traditionell mindestens ein großes Kernupdate, gelegentlich sogar zwei, vor und während der Weihnachtszeit in den USA. Seit 2021 gingen sechs der letzten Updates entweder einem Spam-Update voraus oder überschnitten sich mit einem solchen; als Ausnahme wird das Spam-Update vom Oktober 2023 genannt.

Montti erwartet, dass ein mögliches nächstes Update stärker auf Benutzererfahrung und Nutzerzufriedenheit, authentische Inhalte, die Darstellung von Fan-Out-Suchanfragen sowie möglicherweise neue Algorithmen zur Bewertung der Inhaltsqualität ausgerichtet sein könnte.

BeobachtungAngabe aus der Quelle
Aktueller StatusGoogle hat noch kein Core-Update angekündigt
Laufende MaßnahmeZweiwöchiges Spam-Update
Historisches MusterSechs Updates seit 2021 gingen einem Spam-Update voraus oder wurden von einem solchen begleitet
AusnahmeSpam-Update vom Oktober 2023

Zusammenfassung: Quelle: ALM Corp. Ein neues Google-Core-Update ist nicht bestätigt, doch saisonale Muster, das laufende Spam-Update und Änderungen an den Richtlinien werden als mögliche Hinweise auf eine bevorstehende Ranking-Anpassung bewertet.

Überarbeitete Richtlinien rücken Inhaltsqualität und Nutzerzufriedenheit in den Mittelpunkt

Google hat seine Richtlinien für hilfreiche Inhalte aktualisiert. In der öffentlichen Wahrnehmung stand vor allem die neue Warnung vor gefälschten Autoren- und Profilinformationen im Vordergrund, während Montti die Ergänzungen zur Inhaltsqualität und Nutzerzufriedenheit für die wichtigere Änderung hält.

In den überarbeiteten Richtlinien heißt es, dass „die Qualität des Hauptinhalts einer Seite einer der wichtigsten Faktoren für die Bewertung der Seitenqualität einer Website ist“. Seiten sollen außerdem danach analysiert werden, inwieweit ihr Inhalt den Zweck der Seite erfüllt und dem Nutzer ein positives Erlebnis bietet.

Google beschreibt zudem, was unter Talent oder Können verstanden werden kann. Inhalte sollen die Kompetenz erkennen lassen, die für ein gutes Nutzererlebnis erforderlich ist. Genannt werden verständliche Texte, professionell produzierte Videos und funktionierende Seitentools.

Eine spezielle Fachkenntnis ist laut Google nicht bei jedem Thema erforderlich. Als Beispiel wird ein persönlicher Tipp zum Schneeräumen von der Einfahrt genannt.

Hochwertige Inhalte sollen ihren Zweck erfüllen, Nutzer zufriedenstellen und „fundierte, nicht oberflächliche Recherche, Originalität, Ausdrucksqualität und Informationsgenauigkeit“ zeigen. Nutzerzufriedenheit sei zwar nichts Neues, Webmaster könnten Zufriedenheitssignale jedoch nicht direkt beeinflussen.

„die Qualität des Hauptinhalts einer Seite einer der wichtigsten Faktoren für die Bewertung der Seitenqualität einer Website ist“ – Google-Richtlinien, zitiert von ALM Corp

Montti verweist darauf, dass Nutzerverhalten bereits seit längerer Zeit zur Bestimmung von Rankings herangezogen werde. Er nennt das Navboost-Patent aus dem Jahr 2004, ein weiteres Patent zur Nutzung markenbezogener Suchanfragen als Relevanzsignale seit mindestens 2012 sowie ein Patent zum Google-Trust-Ranking.

Zusammenfassung: Quelle: ALM Corp. Google bewertet den Hauptinhalt im Zusammenhang mit dem Zweck einer Seite und legt dabei Wert auf Qualität, Originalität, Informationsgenauigkeit und ein positives Nutzererlebnis.

Zum Hauptinhalt gehören mehr als Texte

Nach der aktualisierten Definition von Google umfasst der Hauptinhalt jeden Teil einer Seite, der in direktem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Dazu zählen neben Haupttexten und Artikeln auch Bilder, Audio- und Videodateien.

Montti interpretiert die ausführlichere Aufzählung als Hinweis darauf, dass nicht-textuelle Inhalte bei einer möglichen nächsten Ranking-Anpassung eine größere Rolle spielen könnten. Unterschiedliche Inhaltstypen werden in den Richtlinien nun gesondert berücksichtigt.

Interaktive Funktionen müssen zum Zweck der Seite beitragen

Google zählt auch interaktive Funktionen zum Hauptinhalt. Dazu gehören Rechner, Online-Tools und Spiele. Ebenfalls genannt wird die Suchfunktion, was Montti als überraschend bezeichnet.

Für die Bewertung ist entscheidend, dass jede Funktion zum Zweck der Seite beiträgt. Montti prognostiziert, dass Google künftig stärker in diesen Bereich investieren könnte.

Nutzergenerierte Inhalte und Registerkarten werden ebenfalls berücksichtigt

Forendiskussionen, Kundenrezensionen, Kommentare und von Nutzern hochgeladene Medien können als Hauptinhalt gelten. Voraussetzung ist, dass sie direkt dem Zweck der Seite dienen.

Als Beispiel nennt die Quelle eine von Nutzern gestellte und auf der Seite beantwortete Frage. Auch Inhalte in Registerkarten oder erweiterten Abschnitten werden berücksichtigt, sofern sie dazu beitragen, dass die Seite ihre Funktion erfüllt.

Infobox: Quelle: ALM Corp. Als Hauptinhalt gilt nicht nur Text. Entscheidend ist, ob ein Element direkt dazu beiträgt, den Zweck der Seite zu erfüllen.

Titel und Überschriften sollen Inhalte zusammenfassen statt Keywords zu wiederholen

Titel und Überschriften gehören traditionell zu den zentralen SEO-Elementen. Montti kritisiert jedoch ihre Nutzung auf vielen Websites, wenn sie keinen erkennbaren Zusammenhang mit dem darunterstehenden Inhalt haben.

Er behauptet, Google beobachte bereits seit mindestens 2012, dass Seiten abgestraft werden, deren Titel und Überschriften keine exakten Keywords enthalten. Gleichzeitig könne das Vorhandensein exakter Keywords auf jeder einzelnen Seite ein Indiz für Spam-Inhalte sein, die Suchmaschinen manipulieren sollen.

Nach den neuen Richtlinien gehören Titel und Überschriften zum Hauptinhalt. Ihre Aufgabe besteht darin, den Inhalt einer Webseite zusammenzufassen und Nutzern bei der Entscheidung zu helfen, ob ein Link für sie relevant ist. Konkrete Anweisungen für den gezielten Einsatz eines bestimmten Keywords enthält die Quelle nicht.

Montti empfiehlt, Keyword-Stuffing zu vermeiden, Abschnitte für überfliegende Leser präzise zusammenzufassen und Fragen wie „Nutzer fragen auch“ nicht wörtlich als Überschriften zu übernehmen, da dies leicht auffallen könne.

Zusammenfassung: Quelle: ALM Corp. Titel und Überschriften sollen den tatsächlichen Inhalt verständlich zusammenfassen. Eine übermäßige oder mechanische Verwendung exakter Keywords wird von Montti als potenziell kontraproduktiv bewertet.

Google warnt vor irreführender Autorenschaft und ungeprüften KI-Inhalten

Google betont in den aktualisierten Richtlinien die Bedeutung von Authentizität. Als irreführende Autorenschaft gelten gefälschte Erstellerprofile, KI-generierte Porträts, erfundene Namen und falsche Qualifikationen.

Google bezeichnet dies als eine Form der Täuschung, die eine Seite sowohl für Nutzer als auch für automatisierte Qualitätssysteme unglaubwürdig macht. Die Quelle ordnet solche Signale als Hinweis auf eine minderwertige Seite ein.

Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit generativer KI. Googles Dokumentation erinnert Verlage daran, dass KI-Modelle wahrscheinliche Wortfolgen vorhersagen und nicht auf Fakten zugreifen.

Dadurch können fehlerhafte Aussagen entstehen, die häufig als Halluzinationen bezeichnet werden. Google betont deshalb, dass alle KI-generierten Inhalte vor der Veröffentlichung manuell überprüft werden sollten.

„Modelle sagen Wortfolgen voraus und können dabei Fehler produzieren.“ – Zusammenfassung der Google-Hinweise in der Quelle ALM Corp

Infobox: Quelle: ALM Corp. KI-generierte Inhalte sind laut der Quelle nicht verboten. Gefälschte Autorenangaben sollen vermieden und alle KI-generierten Aussagen vor der Veröffentlichung manuell überprüft werden.

SEO-Community sieht weitere Hinweise auf ein mögliches Update

Trevor Stolber erklärte auf seiner LinkedIn-Seite, dass Google dem Markt den Boden unter den Füßen wegziehen werde. Er argumentierte, erfahrene SEOs kennten diese Entwicklung bereits, während viele selbsternannte SEO-„Gurus“ vermutlich eine bittere Pille schlucken müssten.

Auch Lily Ray verwies auf Anzeichen für ein bevorstehendes Google-Update. Sie bezog sich dabei auf jüngste Änderungen in der Kommunikation und Dokumentation des Suchmaschinenunternehmens.

Zusammenfassung: Quelle: ALM Corp. Aussagen aus der SEO-Community verstärken die Aufmerksamkeit für mögliche Änderungen, liefern aber keine offizielle Bestätigung eines neuen Google-Core-Updates.

Offen bleibt, wie detailliert Google Inhalte und Autorenangaben bewertet

Montti stellt die Frage, ob Google Inhalte und Autorenangaben in dem beschriebenen Umfang und auf diesem Niveau auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen wird. Google dürfte durch die Identifizierung großer Netzwerke minderwertiger Inhalte bereits über eine umfangreiche Datenmenge verfügen.

Darüber hinaus hat Google laut der Quelle mindestens zwei Forschungsarbeiten zur Erkennung von Netzwerken mit KI-generierten, minderwertigen Inhalten veröffentlicht. Unklar sei, ob diese Daten auch dazu genutzt werden, kleinere und weniger offensichtliche Websites mit geringer Qualität zu erfassen.

Damit verbunden ist die Frage, ob Google Websites künftig detaillierter nach Inhaltsqualität und Nutzerzufriedenheit einstufen wird. Eine solche Entwicklung könnte die Bewertung einzelner Seitenelemente und nicht nur die Betrachtung von Textinhalten verstärken.

Infobox: Quelle: ALM Corp. Noch offen ist, ob Google seine vorhandenen Daten und Forschungsansätze auf kleinere Websites ausweiten und Rankings detaillierter nach Inhaltsqualität und Nutzerzufriedenheit differenzieren wird.

Empfehlungen für Website-Betreiber

Aus den aktualisierten Formulierungen leitet die Quelle mehrere konkrete Prüfbereiche für Website-Betreiber ab. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob jede wichtige Seite ihren Zweck für Besucher tatsächlich erfüllt.

  1. Mit dem Zweck beginnen: Für jede wichtige Seite soll der Zweck für den Besucher definiert und anschließend geprüft werden, ob die Seite diesen Zweck erfüllt.
  2. Titel und Überschriften überprüfen: Sie sollen den jeweiligen Abschnitt präzise beschreiben und nicht mit Schlüsselwörtern überladen wirken.
  3. Autorenangaben kontrollieren: Biografien, Fotos und Qualifikationsnachweise sollen korrekt sein.
  4. KI-generierte Inhalte faktisch prüfen: Alle Behauptungen in KI-generierten Inhalten sollen vor der Veröffentlichung von einer Person überprüft werden.
  5. Bewertungstools, Rezensionen und Tabs prüfen: Jedes Element soll seinen Platz dadurch rechtfertigen, dass es dem Besucher hilft.

Die Empfehlungen betreffen damit sowohl redaktionelle Inhalte als auch Funktionen und Darstellungen einer Website. Entscheidend ist laut Quelle nicht allein das Vorhandensein eines Elements, sondern sein Beitrag zum Zweck der Seite und zur Zufriedenheit der Nutzer.

Zusammenfassung: Quelle: ALM Corp. Betreiber sollen Seit Zweck, Überschriften, Autorenangaben, KI-Inhalte und interaktive Elemente überprüfen und sicherstellen, dass sie dem Besucher einen erkennbaren Nutzen bieten.

Antworten auf zentrale Fragen zum erwarteten Google-Update

Google hat kein neues Core-Update bestätigt. Die Erwartung eines möglichen Updates basiert auf Roger Monttis Analyse saisonaler Muster, dem laufenden Spam-Update und den Änderungen an der Dokumentation.

Das Spam-Update wird als relevant bewertet, weil Google derzeit ein zweiwöchiges Spam-Update durchführt. Sechs Updates seit 2021 folgten laut Quelle auf ein Spam-Update oder überschnitten sich mit einem solchen.

Bei den hilfreichen Inhaltsrichtlinien wurden Warnungen zu gefälschten Autoren- und Profildaten ergänzt. Zusätzlich kamen Abschnitte zur Inhaltsqualität und Nutzerzufriedenheit hinzu, die Montti für wichtiger hält.

Als Hauptinhalt gelten alle Elemente, die direkt zum Zweck der Seite beitragen. Dazu gehören Texte, Bilder, Audio, Video, interaktive Elemente, nutzergenerierte Beiträge, Registerkarten sowie Titel und Überschriften.

Formale Expertenqualifikationen sind nicht für jedes Thema erforderlich. Google erwartet laut Quelle jedoch, dass Inhalte die notwendigen Fähigkeiten erkennen lassen, um Besuchern ein zufriedenstellendes Erlebnis zu bieten.

Exakte Keyword-Übereinstimmungen in Überschriften können nach Monttis Einschätzung kontraproduktiv sein. Überschriften sollen den Inhalt natürlich zusammenfassen und Nutzern helfen, die Relevanz einer Seite einzuschätzen.

KI-generierte Inhalte sind nicht grundsätzlich verboten. Google warnt jedoch vor gefälschten Autorenprofilen und ungeprüften Aussagen und fordert eine manuelle Prüfung vor der Veröffentlichung.

Eine direkte Möglichkeit, Zufriedenheitssignale zu beeinflussen, gibt es laut Quelle nicht. Website-Betreiber können die Zufriedenheit jedoch verbessern, indem sie den Zweck der Seite erfüllen und korrekte, nicht oberflächliche und originelle Inhalte bereitstellen.

Schlussfazit: Quelle: ALM Corp. Ein Google-Core-Update ist am 10.10.2026 nicht bestätigt. Die Quelle sieht jedoch aufgrund des saisonalen Musters, des laufenden zweiwöchigen Spam-Updates und der überarbeiteten Richtlinien Anzeichen für mögliche größere Änderungen bei Inhaltsqualität, Nutzerzufriedenheit, Authentizität und der Bewertung des gesamten Hauptinhalts.

Quellen: